Frankfurt a. M. (www.forexcheck.de) - Aktien zählen nach wie vor zu den beliebtesten Anlageformen. Sie ermöglichen lohnende Renditen, weisen aber trotzdem ein gut kalkulierbares Risiko auf. Ein Aspekt des Aktienhandels wird allerdings oft nur unzureichend berücksichtigt - die Steuern. Da sie einen Einfluss auf die Renditen haben, sollten Anleger hier genau hinsehen. In diesem Artikel lernen Sie die wichtigsten steuerlichen Faktoren kennen, die beim Aktienhandel eine Rolle spielen.
Bild: ©lovelyday12/Adobe StockWissenswertes über die Abgeltungssteuer
Am 01.01.2019 wurde in Deutschland die
Abgeltungssteuer eingeführt. Seitdem sind auf alle Kapitalerträge (zum Beispiel Gewinne aus Aktienverkäufen) 25 Prozent Steuern abzuführen.
Vor 2009 waren aus länger als einem Jahr gehaltenen
Aktien realisierte Gewinne steuerfrei. Mit der Abgeltungssteuer entfiel diese Vergünstigung. Ausnahmen gelten lediglich noch für Aktien, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden. Die Zahlung der Abgeltungssteuer übernimmt die Bank, die das jeweilige Depot unterhält.
Besonderheiten Steuerpauschbetrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
Legt man als Privatperson nur kleinere Summe an, ist häufig überhaupt keine Entrichtung der Kapitalertragssteuer erforderlich. Grund hierfür ist der Steuerpauschbetrag. Er beträgt 801 Euro pro Person. Bei einem Ehepaar mit gemeinsamen Konten beläuft er sich auf zusammen 1.602 Euro. Diesen Wert solle man bei Verkäufen immer berücksichtigen. Will man Anteile gewinnbringend an der Börse veräußern, sollte man entsprechend lieber über einen Zeitraum von zwei Jahren Anteile von je 800 Euro verkaufen als einmal für 1.600 Euro. In dem Fall wären nämlich 799 Euro zum Abgeltungssteuersatz zu versteuern.
Damit der Steuerfreibetrag dem Steuerzahler gewährt wird, muss dieser zunächst einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen, damit sie den Betrag berücksichtigen kann. Vergisst man den Auftrag, kann man den Betrag allerdings später noch im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen lassen.
Verfügt man nur über ein geringfügiges oder gar kein Einkommen, hat man außerdem die Möglichkeit, die Nichtveranlagungsbescheinigung zu nutzen. Dies ist zum Beispiel oft bei Studenten, Mini-Jobbern und Rentnern der Fall. Einkommen unterhalb der Grenze für den Mindestbedarf bleibt dabei steuerfrei. Wenn man weniger verdient als den Mindestbetrag, verfügt aber über Gewinne aus Anlagen, können diese ebenfalls steuerfrei bleiben, bis der jährliche Mindestbetrag erreicht ist.
Hinweis: Aktuelle Informationen zu Veränderungen im Steuerrecht und aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen findet man zum Beispiel unter
finanznachrichten.de.
Das ist bei Verlustrechnungen zu beachten
Wenn man bei Aktientransaktionen Verluste verzeichnet, hat man die Möglichkeit, diese auf seine Gewinne anrechnen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Verluste auch wirklich durch den Aktienverkauf realisiert wurden und die betroffenen Aktien erworben wurden, nachdem die Abgeltungssteuer eingeführt wurde.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Verlustrechnung ausschließlich innerhalb der jeweiligen Anlageklasse gilt. Entsprechend kann man Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit Gewinnen aus Rohstoffhandel oder Fonds gegenrechnen. Auch ist keine Gegenrechnung mit erhaltenen Dividenden möglich.
Hinweis: Gerade Börseneinsteiger müssen neben den Steuern noch viele weitere Dinge beachten. Hier sind vor allem die Streuung verschiedener Anlageklassen, aber auch eine genaue Marktbeobachtung und die Bedeutung von Indizes wichtig. Dabei kann zum Beispiel ein
Börsenbrief von einem Experten wie
Felix Haupt helfen. Hier erhält man eine
erste Orientierung für den Handel mit Aktien. (17.05.2021/fx/a/t)